Lösung für die Rückabwicklung der rechtswidrigen Rückforderungen der Corona-Soforthilfe: Gute Nachricht für unsere Mitgliedsunternehmen

Heute wurde ein Fraktionsgesetz* über einen Ausgleich im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg aufgrund der „Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe („Soforthilfe Corona“) vom 22. März 2020 auf den Weg gebracht. Auch wenn es zunächst etwas sperrig klingt, bedeutet es für unsere Mitgliedsbetriebe jedoch eine sehr gute Nachricht. Die Regierungsfraktionen im baden-württembergischen Landtag haben angekündigt, im jahrelangen Streit um die Rückforderung der Corona-Soforthilfe eine Lösung gefunden zu haben, die den betroffenen Unternehmen endlich zu ihrem Recht verhilft.

Konkret gilt: Alle Unternehmen, die ihren Antrag auf Corona-Soforthilfe vor dem 8. April 2020 gestellt haben, müssen die erhaltene Förderung bzw. den Zuschuss nicht zurückzahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Mittel bereits zurückgezahlt wurden oder sich die Betriebe noch in einem Widerspruchsverfahren befinden. Nach langen und intensiven Diskussionen haben die Regierungsfraktionen sowie die beiden zuständigen Ministerien damit eine Lösung gefunden, die für alle betroffenen Unternehmen gleichermaßen fair ist. Besonders wichtig: Das Rechtsempfinden von rund 62.000 Unternehmen wird damit wiederhergestellt.

„Über zwei Jahre haben wir für das Recht der kleinen und mittleren Betriebe gekämpft und uns konsequent für sie eingesetzt. Wir sind sehr erleichtert, dass noch die aktuelle Landesregierung eine Lösung gefunden hat. Diese Entscheidung kommt genau zur richtigen Zeit – denn gute Nachrichten können die kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg derzeit gut gebrauchen.“ so Jan Dietz, Präsident Bund der Selbständigen Baden-Württemberg.

Die Hängepartie der vergangenen Wochen scheint damit beendet. Gleichwohl wirft der gefundene Lösungsweg noch Fragen auf. „Für unsere Unternehmen ist entscheidend, dass das Verfahren rechtssicher, einfach und vor allem zügig umgesetzt wird.“

Wir freuen uns über diesen Erfolg und darüber, dass wir als Vertreter der Selbständigen und der kleinen und mittleren Unternehmen nicht nachgelassen haben, für deren Rechte einzutreten.

Wichtig: Anträge auf Corona-Soforthilfe, die nach dem 8. April 2020 gestellt wurden, sind vom Rückzahlungsbefreiungsgesetz nicht betroffen.

 

*Das Fraktionsgesetz wird am heutigen Mittwoch, den 4. Februar 2026, eingebracht und wird am 5. Februar 2026 in erster Lesung im Parlament beraten. Nach der Befassung in einem Sonder-Wirtschaftsausschuss des Landtages, soll das Gesetz in einer Plenar-Sondersitzung Ende Februar 2026 durch den Landtag verabschiedet werden. Das Wirtschaftsministerium kann dann mit den Vorarbeiten für eine digitale Plattform zur Abwicklung der Rückzahlungen beginnen. (Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen GRÜNE und CDU vom 04.02.2026)

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