Alle Informationen zur ordentlichen Mitgliederversammlung des BDS Baden-Württemberg e.V. finden Sie hier >>

 

Und so einfach geht es:
Über das nebenstehende Formular können Sie sich ganz einfach für die Mitgliederversammlung anmelden.

Nach § 8 Abs. 5 unserer Satzung werden die Stimmen durch die Vereinsvorsitzenden ausgeübt. Jedoch kann jedes Mitglied, wenn es an der Mitgliederversammlung teilnimmt, sein Stimmrecht selbst ausüben. Bitte geben Sie dies bei der Anmeldung zur Veranstaltung an.

Vereinsvorsitzende haben gem. § 8 Abs. 6 der Satzung die Möglichkeit andere Vereinsvorsitzende oder Kreisvorsitzende mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Das entsprechende Formular finden Sie hier  >>Stimmenübertragung 2026.

Da die Abstimmungen digital stattfinden werden, bitten wir Sie ein Endgerät (Smartphone, Tablet, Laptop) mitzubringen.

Anträge sind bis spätestens Freitag, 03.April 2026, schriftlich/per Mail bei der Hauptgeschäftsstelle einzureichen.

Für die Anmeldung ausschließlich zur Mitgliederversammlung melden Sie sich bitte ebenfalls bis 03.April an, um unsere Planung zu erleichtern.

Hiermit melden Sie sich zur Ordentlichen Mitgliederversammlung des BDS Baden-Württemberg e.V. an. Diese wird als hybride Veranstaltung durchgeführt.

Wann: Samstag, 18. April 2026, Beginn 10 Uhr
Ort: Motorworld Region Stuttgart bzw. Online

FrauHerrdivers

Für evtl. Rückfragen

Laut §8 Absatz 5 unserer Satzung üben die Ortsvereinsvorsitzende als Delegierte die Stimmen ihrer Ortsvereine aus. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass auch ein einzelnes Mitglied seine Stimme selbst ausübt.

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