Was kann der Arbeitgeber beisteuern um die psychische Belastung zu verringern und wozu ist er gesetzlich verpflichtet?
Am Sonntagvormittag, 22.03.15 trafen sich viele Mitglieder des BDS Gerlingen e.V. zum bekannten Unternehmerbrunch. Dieses Mal fand er in angenehmer und privater Atmosphäre im Café Trölsch statt. Der lockere Austausch wurde durch wenige, anregende Programmpunkte und das Open-End gefördert. So hatte jeder die Möglichkeit in Ruhe Kontakte zu knüpfen oder aufzufrischen.
Den kurzen Vortrag hielt dieses Mal Referentin Madeleine Jahn, eine aktive und engagierte Burnout-Lotsin aus Schwieberdingen. Das Thema war „Stress am Arbeitsplatz“ und die für Arbeitgeber zugehörigen, grundlegenden gesetzlichen Regelungen, die bereits seit Januar 2014 gelten.
Sie stellte den Unternehmern dar, wie jeder Arbeitsplatz per Gesetz auf psychische Gefährdungen hin untersucht werden muss. Diese gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber besteht bereits ab einem Mitarbeiter oder einer 450 €-Kraft, die für einen Selbständigen, ein Unternehmen oder eine gemeinnützige Organisation tätig ist. Die Zollbehörden sind zur Prüfung bei den Unternehmen und Selbständigen eingesetzt. Wer als Selbständiger oder als Unternehmen die Arbeitsplätze nicht prüft oder untersuchen lässt kann mit empfindlichen Strafen rechnen, die selbst bei kleinen Unternehmen im Bereich von einigen Tausend Euro liegen können.
Dass die Regelung bereits Betriebe ab einem Mitarbeiter betrifft wurde gemischt aufgenommen – die neue „Herausforderung“ nahmen die anwesenden Mitglieder an. Der Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern wird selbstverständlich auch hier nachgekommen, wenngleich die aktuelle Gesetzgebung vor allem für Kleinbetriebe in der momentanen Form nicht besonders gelungen zu sein scheint, so war der Tenor.
Eine psychische Gefährdungsbeurteilung betrachtet u. a. folgende Punkte: Wie wird in der Organisation mit zunehmendem Zeit- und Termindruck umgegangen? Wie sind die Arbeitsprozesse hinsichtlich Beschleunigung, Arbeitsverdichtung und Multitasking gestaltet? Findet eine stetige Wiederholung immer gleicher Arbeitsvorgänge in kurzen Zeitabständen statt? Herrscht Informationsmangel oder –überflutung, Freundlichkeitsdruck? Wie wird im Unternehmen mit Leid und Krankheiten umgegangen? Ist das Personal generell knapp bemessen? Verwischen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit? Gibt es Ängste vor Arbeitsplatzverlust, häufige Umstrukturierungen, fehlende Handlungsspielräume und mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten? Oder findet die Arbeit isoliert ohne Möglichkeit zu sozialen Kontakten statt? Wie verhält es sich mit Lärm, Hitze, Kälte, unnatürlichen Zwangshaltungen oder engem Bewegungsspielraum?
Das Thema der psychischen Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass die Bedürfnisse der Menschen am Arbeitsplatz immer ganzheitlicher wahrgenommen werden und so auch den Weg in die Gesetzbücher finden. Für den Unternehmer ist es wichtig außerhalb seiner Box – oder seines Büros – zu denken und dies proaktiv (und damit kostenlos) in die Unternehmenskultur und –struktur einfließen zu lassen.
Zusammenfassend gesagt war der Bruch eine sehr informative Veranstaltung, die uns als Unternehmer wieder etwas zusammenrücken ließ und auf privater Ebene wie immer sehr kurzweilig war.
Bei Fragen zum Thema psychische Gefährdungsbeurteilung (nur für BDS Gerlingen Mitglieder)und Interesse an einer Mitgliedschaft im BDS Gerlingen e.V. können sie sich gerne an das BDS Büro unter info@bds-gerlingen wenden.